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Schutz ab Werk – die 5 Jahre Herstellergarantie*

Jeder Neuwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge ist seit dem 01. Oktober 2024 mit einer fünfjährigen Herstellergarantie, auch Werksgarantie genannt, ausgestattet. Tritt bei Ihrem Fahrzeug wider Erwarten ein Mangel auf, übernimmt die Herstellergarantie die vollen Kosten für die Reparaturen. Eine Selbstbeteiligung Ihrerseits fällt nicht an. Zu den von der Herstellergarantie abgedeckten Schäden gehören unter anderem Material- und Verarbeitungsmängel, die nicht verschleißbedingt sind.

Damit Sie den uneingeschränkten Schutz der Herstellergarantie genießen können, sollten Sie die vorgeschriebenen Service-Intervalle berücksichtigen und Reparaturen gerne auch bei einem Service Partner von Volkswagen Nutzfahrzeuge durchführen lassen.

*Die 5 Jahre Herstellergarantie gilt für fabrikneue Fahrzeuge der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit. In den ersten zwei Jahren ist die Laufleistung unbeschränkt. Sie endet nach 5 Jahren oder nach einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km im dritten bis fünften Jahr, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Diese Garantie gilt für alle Modelle der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge, die ab dem 01.10.2024 verbindlich bestellt worden sind. Ausgenommen sind alle Varianten des Transporter 6.1, des Caravelle 6.1, des Multivan 6.1 sowie des California 6.1. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen oder erfragen Sie bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner.

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