UVV Fahrzeugprüfung
Als Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich von einem sachkundigen Prüfer auf ihre Betriebssicherheit überprüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Unfallverhütungsvorschrift (UVV) kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Als Volkswagen Nutzfahrzeug Service Partner führen wir die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung durch und stellen Ihnen einen entsprechenden Prüfbericht aus.
Verkehrssicherheit:
Funktionsprüfung:
- Front- und Heckbeleuchtung
- Warn- und Blinkanlage
- Signalhorn
- Scheibenwisch- und Waschanlage
Sicht- & Funktionsprüfung:
- Bremsanlage
- Lenkung
- Stoßdämpfer
Arbeitssicherheit:
- Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzliche Mindestprofiltiefe)
- Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
- Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung)
- Bewegliche Anbauteile (Funktion und Sicherheit, keine Gefahrenquellen)
- Vorrichtungen zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigungen)